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Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule


Die Bildungsberatung „Garantiefonds Hochschule (GF-H)" der Jugendmigrationsdienste (JMD) berät im Rahmen der Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) junge zugewanderte


- Sekundarschulabsolvent/innen (einschließlich der Absolventen von mindestens 10 aufeinanderfolgenden Schuljahren im Herkunftsland),

- Studierende (in der Regel mit einer im Herkunftsland unterbrochenen Hochschulausbildung) und

- Akademiker/innen,

die eine akademische Laufbahn in Deutschland aufnehmen oder fortsetzen möchten.

Die Bildungsberatung GF-H informiert individuell und ausführlich über die Möglichkeiten, ausländische Vorbildungen für die Fortsetzung der Ausbildung oder für den akademischen Arbeitsmarkt zu nutzen.


Kernpunkte der Beratung sind:

- Bewertung der Kompetenzen und Vorbildung für eine angestrebte Hochschullaufbahn bzw. akademische Erwerbstätigkeit sowie Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Anerkennung

- Spracherwerb (s. „Sprachkurse")

- Erwerb bzw. Ergänzung der Hochschulreife (s. „Abitur")

- Studienangebot in Deutschland und Studienfachwahl (s. „Studium")

- Praktika und Voraussetzungen für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt (s. „Akademisches Praktikum")

- Bewerbungsverfahren sowie Zulassungs- oder Einstellungskriterien

- Ausbildungskosten und Förderungsangebote (einschließlich Prüfung der Voraussetzung und Zulassung zur Förderung nach den RL-GF-H)

Gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickelt die Beratung einen individuellen Ausbildungsplan.

Kandidatinnen und Kandidaten mit entsprechenden Voraussetzungen (s. „Förderung GF-H") können zwecks Erwerb der Hochschulreife und/oder notwendiger Sprachkenntnisse sowie in Praktika zur Vorbereitung auf eine akademische Erwerbstätigkeit nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) gefördert werden. Die Zulassung zu der Förderung erfolgt in den Bildungsberatungsstellen GF-H der Jugendmigrationsdienste (s. „Beratungsstellen" und „Mobile Beratungsorte").

Aspekteheft zum Thema: „Bildungsberatung für junge Migrantinnen und Migranten und die Relevanz der Anerkennung mitgebrachter Vorbildung“