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Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule - Studierende (in der Regel mit einer im Herkunftsland unterbrochenen Hochschulausbildung) und - Akademiker/innen, die eine akademische Laufbahn in Deutschland aufnehmen oder fortsetzen möchten. Die Bildungsberatung GF-H informiert individuell und ausführlich über die Möglichkeiten, ausländische Vorbildungen für die Fortsetzung der Ausbildung oder für den akademischen Arbeitsmarkt zu nutzen.
- Bewertung der Kompetenzen und Vorbildung für eine angestrebte Hochschullaufbahn bzw. akademische Erwerbstätigkeit sowie Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Anerkennung - Spracherwerb (s. „Sprachkurse") - Erwerb bzw. Ergänzung der Hochschulreife (s. „Abitur") - Studienangebot in Deutschland und Studienfachwahl (s. „Studium") - Praktika und Voraussetzungen für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt (s. „Akademisches Praktikum") - Bewerbungsverfahren sowie Zulassungs- oder Einstellungskriterien - Ausbildungskosten und Förderungsangebote (einschließlich Prüfung der Voraussetzung und Zulassung zur Förderung nach den RL-GF-H) Gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickelt die Beratung einen individuellen Ausbildungsplan. Kandidatinnen und Kandidaten mit entsprechenden Voraussetzungen (s. „Förderung GF-H") können zwecks Erwerb der Hochschulreife und/oder notwendiger Sprachkenntnisse sowie in Praktika zur Vorbereitung auf eine akademische Erwerbstätigkeit nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) gefördert werden. Die Zulassung zu der Förderung erfolgt in den Bildungsberatungsstellen GF-H der Jugendmigrationsdienste (s. „Beratungsstellen" und „Mobile Beratungsorte"). Aspekteheft zum Thema: „Bildungsberatung für junge Migrantinnen und Migranten und die Relevanz der Anerkennung mitgebrachter Vorbildung“
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