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Sprachkurse und Sprachkompetenz

Die Bildungsberatung „Garantiefonds Hochschule (GF-H)“ der Jugendmigrationsdienste (JMD) berät im Rahmen der Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) zugewanderte Sekundarschulabsolventinnen und –absolventen, Studierende und Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen über die sprachlichen Voraussetzungen für die Fortsetzung ihrer schulischen und/oder akademischen Laufbahn. Ein wichtiges Ziel der Beratung ist die Feststellung, ob vorhandene Sprachkenntnisse den Anforderungen für die angestrebte Laufbahn genügen oder ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachkompetenz erforderlich sind.

Die Bildungsberatung GF-H informiert individuell und ausführlich über die jeweils erforderlichen Nachweise sprachlicher Kompetenz. Sie prüft von Ratsuchenden vorgelegte Zeugnisse auf deren Relevanz für den Einstieg in die angestrebte Laufbahn und führt ergänzende Einstufungstests durch. Abhängig vom jeweils festgestellten sprachlichen Niveau werden geeignete Ergänzungsmaßnahmen vorgeschlagen. Mithilfe der Einstufungstests  wird angestrebt, den jeweils kürzesten und erfolgversprechendsten Weg zur Erreichung des notwendigen Sprachniveaus aufzuzeigen. Wir beraten über Möglichkeiten der Ausbildungsfinanzierung (Lebensunterhalt,  Kursgebühren, etc.) und nehmen Kandidatinnen und Kandidaten mit entsprechenden Voraussetzungen in die Förderung nach den RL-GF-H auf.

Das Ziel der Beratung ist eine angemessene und soweit möglich optimale sprachliche Vorbereitung auf die angestrebte Laufbahn. Zu den Kernpunkten der Sprachkompetenzberatung gehören:

sprachliche Voraussetzungen für die Zulassung zu „Abiturkursen“ (Lehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife, insbesondere Studienkollegs und Sonderlehrgänge) und für die Zulassung zu einer Hochschulausbildung (TestDaF, DSH), sprachliche Voraussetzungen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im angestrebten akademischen Beruf, Niveaus des GER.

 

Intensivsprachkurse im Rahmen des Garantiefonds Hochschulbereich

Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen (GER) für Sprachen unterscheidet sechs Niveaus von A1 bis C2.  Der GER definiert Kenntnisse auf dem Niveau C1 als ausreichend für kompetente Sprachverwendung in Gesellschaft, Beruf, Ausbildung und Studium.

Nach dem GF H geförderte Intensivsprachkurse führen von dem Niveau A2/B1 („Deutschtest für Zuwanderer“) der vom BAMF finanzierten Integrationssprachkurse zum Niveau C1. Die geförderten Kurse dauern in der Regel etwa ein halbes Jahr. Der Unterricht findet an 5 Tagen/Woche mit einem Stundenumfang von 20 bis 32 U-Std. statt.  Anfang 2012 gibt es in rund 30 Orten Sprachkursangebote, die den Kriterien des Garantiefonds Hochschule entsprechen.  

Bewerberinnen und Bewerber nehmen an einem Einstufungstest teil, in dem das Erreichen einer Mindestpunktzahl Voraussetzung für die Zulassung zur Förderung ist. Wird die Mindestpunktzahl auch im Wiederholungstest nicht erreicht, ist nach Vorlage eines Zeugnisses auf dem Niveau B1 GER die Fortsetzung der Ausbildung gemäß Garantiefonds Hochschule möglich.  Bewerberinnen und Bewerber mit Vorkenntnissen können je nach Einstufung die Kursdauer verkürzen. 

 

Erfolge

Teilnehmer und Teilnehmerinnen in GF H geförderten Sprachkursen sind sehr erfolgreich. In den Jahren 2007 bis 2010 besuchten 3629 junge Zuwanderinnen und Zuwanderer die Kurse. 3194 TN nahmen an der Abschlussprüfung teil. Davon haben 89% die Prüfung auf dem Niveau C1 bestanden. Zur Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich s. „Förderung“.  

 

Beratung und Information zu sprachlichen Voraussetzungen für den jeweiligen Bildungsweg sowie zur Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich erhalten Interessenten in den Beratungsstellen der Bildungsberatung (s. auch „mobile Beratungsorte“).