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Hochschulausbildung
Die Bildungsberatung „Garantiefonds Hochschule (GF-H)“ der Jugendmigrationsdienste (JMD) berät im Rahmen der Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) zugewanderte Studierende und Sekundarschulabsolventen, deren ausländische Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Hochschulausbildung berechtigt. Ziel der Beratung ist die alsbaldige Fortsetzung der Ausbildung. Die Beratung versteht sich als ein Beitrag zur Erhöhung des Anteils von Studierenden mit Migrationshintergrund.
Die Bildungsberatung GF-H informiert individuell und ausführlich über das Studienangebot an deutschen Hochschulen. Gemeinsam mit den Bewerberinnen und Bewerbern wird der den Ausbildungswünschen und der Vorbildung entsprechende Studiengang gewählt und über die Zulassungsbedingungen der jeweiligen Hochschulen informiert. Die individuellen Voraussetzungen zum Hochschulzugang (Deutsch- und Englischkenntnisse, Art der Hochschulreife, Fachbindung) werden geprüft. Anschließend erhalten die Auszubildenden Unterstützung bei den nach Aufenthaltsstatus, Fachrichtung und Einstufung unterschiedlichen Bewerbungsverfahren über uni-assist, ZVS oder der jeweiligen Hochschulen.
Die Beratung umfasst Fragen der Anerkennung (Hochschulreife, Semesteranrechnung, Bachelor bzw. Zugang zu Masterstudiengängen) und der Ausbildungsfinanzierung (Lebensunterhalt, Studiengebühren, Förderung).
Mit Bewerberinnen und Bewerbern, deren individuelle sprachliche und/oder schulische Vorbildung den Anforderungen zur unmittelbaren Aufnahme einer Hochschulausbildung nicht genügen, wird ein individueller Ausbildungsplan erarbeitet, der in möglichst kurzer Zeit zum Hochschulzugang führt. Kandidatinnen und Kandidaten mit entsprechenden Voraussetzungen werden zwecks Erwerb der Hochschulreife und/oder notwendiger Sprachkenntnisse in die Förderung nach den RL-GF-H aufgenommen (s. „Förderung GF-H“)
Unser Ziel ist es, Ratsuchende optimal auf ein erfolgreiches Hochschulstudium vorzubereiten und zum Studienerfolg beizutragen. Die Beratung steht den Ausbildungsbewerbern auch nach einer erfolgreichen Studienzulassung in Fragen der weiteren Ausbildungsplanung, bei Problemen mit der Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen und bei der Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung.
Interessenten können direkt mit ihrer nächstgelegenen Bildungsberatung telefonisch einen Termin vereinbaren (s. „Beratungsstellen“) oder sich mit dem entsprechenden Formular für eine Beratung anmelden (s. „Anmeldung“).
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