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Akademische Praktika
Die Bildungsberatung „Garantiefonds Hochschule (GF-H)“ der Jugendmigrationsdienste (JMD) berät im Rahmen der Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) zugewanderte junge Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen über die Verwertbarkeit ihrer ausländischen Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt und für den Einstieg in ergänzende Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen. Ziel der Beratung ist die alsbaldige Eingliederung in Qualifizierung und/oder Erwerbstätigkeit. Die Beratung versteht sich auch als ein Beitrag zur Nutzung von Potenzialen qualifizierter Zuwanderinnen und Zuwanderer für den deutschen Arbeitsmarkt.
Die Bildungsberatung GF-H informiert individuell und ausführlich über die Verwertbarkeit im Ausland erworbener Qualifikationen und berät über Möglichkeiten der Anerkennung von Abschlüssen, über den möglichen Nutzen beruflicher Erfahrung und Kenntnisse, die neben der Hochschulausbildung erworben wurden. In der Beratung erfahren junge Hochschulabsolventen, wie sie sich auf den Einstieg in die Erwerbstätigkeit vorbereiten können und ob ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich sind. Kernpunkte der Beratung sind Fragen der Anerkennung und Bewertung, Spracherwerb und Kommunikationsfähigkeit, Firmenrecherche und Bewerbung, berufsvorbereitende Praktika und gegebenenfalls ergänzende (Teil-)Studien an deutschen Hochschulen sowie Fragen der Förderung und Finanzierung ergänzender Maßnahmen.
Mit Bewerberinnen und Bewerbern, deren individuelle sprachliche und/oder berufliche Vorbildung den Anforderungen zur unmittelbaren Aufnahme einer qualifizierten Erwerbstätigkeit nicht genügt, wird ein individueller Ausbildungsplan erarbeitet, der in möglichst kurzer Zeit zum Ausgleich migrationsbedingter Lücken in arbeitsmarktrelevanten Kenntnissen und Qualifikationen führt. Kandidatinnen und Kandidaten mit entsprechenden Voraussetzungen werden zwecks Durchführung geeigneter Praktika, für die Vorbereitung auf die Gleichwertigkeitsprüfung (Mediziner/Pharmazeuten) und/oder für den Erwerb notwendiger Sprachkenntnisse in die Förderung nach den RL-GF-H aufgenommen (s. „Förderung GF-H“).
Unser Ziel ist es, Ratsuchende optimal auf die Fortsetzung einer akademischen Laufbahn vorzubereiten. Die Beratung steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch während der Umsetzung und Durchführung des Ausbildungsplans zur Verfügung.
Akademische Praktika Akademische Praktika und ärztliche Anpassungspraktika unterstützen die berufliche Eingliederung in Deutschland. Im Rahmen der geförderten Praktika, die in Unternehmen, Krankenhäusern und Forschungseinrichtungen absolviert werden, bereiten sich Hochschulabsolventen auf ihre zukünftige Berufstätigkeit vor.
Zugewanderte junge Hochschulabsolvent/innen verfügen in der Regel über gute fachliche Kenntnisse. Sie sind aber oft nicht mit den Anforderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt vertraut. Mangelnde berufliche Praxis, unzureichende Kenntnisse über Bewerbungsverfahren, Defizite bei der Selbstpräsentation und im arbeitsbezogenen Kommunikationsverhalten und ein Mangel an Kontakten führen bei vielen Hochqualifizierten zu der Einschätzung, dass ihre Kenntnisse und Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt nicht gefragt sind.
In der Bildungsberatung GF-H der JMD werden zugewanderte Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen motiviert, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in adäquaten Praktika unter Beweis zu stellen. Sie erhalten Anleitung und Unterstützung in Bewerbungsverfahren und bei der Recherche nach potenziellen Arbeitgebern. Ärztinnen und Ärzte werden zu Fragen der Gleichwertigkeitsprüfung und der Finanzierung von Prüfung und vorbereitenden Maßnahmen beraten. In den Akademischen Praktika erproben sie die Verwertbarkeit ihrer sprachlichen und sozialen Kompetenzen (Rollenverhalten, Teamfähigkeit, etc.), entwickeln diese weiter und ergänzen ihre fachlichen Kenntnisse. In der beruflichen Praxis werden Stärken und Schwächen erkannt. Durch Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen sowie zu Arbeitgebern werden zusätzliche Chancen auf Erwerbstätigkeit erschlossen. In den vergangenen Jahren fand jede(r) zweite Absolvent/in eines Akademischen Praktikums anschließend eine qualifizierte Erwerbsbeschäftigung.
Ausländische Flüchtlinge, Spätaussiedler, Jüdische Immigranten sowie Angehörige dieser Personengruppen unter 30 Jahre kommen während der Durchführung Akademischer Praktika oft für eine Förderung nach den Richtlinien des Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) in Frage (s. „Förderung GF-H“). Ziel der Förderung ist die Vorbereitung auf die alsbaldige Eingliederung in qualifizierte Erwerbstätigkeit.
GF-H-Stipendiatinnen und –Stipendiaten beantragen die Förderung eines Praktikums bei der Bildungsberatung GF-H (s. „Beratungsstellen“). Neben den sonst üblichen Unterlagen benötigen sie eine Bescheinigung des Praktikumsgebers, dass die Tätigkeit während des Praktikums der akademischen Qualifikation des Bewerbers entspricht und seiner beruflichen Eingliederung dient. Die Bescheinigung muss Auskunft über die voraussichtlichen Tätigkeiten sowie über Beginn und Ende des Praktikums geben. Im Rahmen der RL-GF-H werden nur volle Monate gefördert. Der Beginn des Praktikums soll am Anfang eines Kalendermonats liegen. Das Praktikum ist in Vollzeit entsprechend der regulären Arbeitszeit der Mitarbeiter des Betriebes durchzuführen. Ein Urlaubsanspruch besteht im Rahmen der Förderung nicht. Im Anschluss an das Praktikum muss das Unternehmen eine Bescheinigung über die jeweiligen Tätigkeitsbereiche und über den Erfolg des Praktikums ausstellen.
Die Dauer der Maßnahme beträgt bis zu sechs Monate. Für Ärzte gelten gesonderte Regelungen.
Hochschulstudium Wenn mangels Anerkennung oder Verwertbarkeit einer ausländischen Hochschulqualifikation, ein ergänzendes Studium an einer deutschen Hochschule erforderlich ist, werden die Sprachkursteilnehmer auf den TestDaF vorbereitet (s. „Studium“). In einigen Fällen ist eine Zulassung für eine GF-H-Förderung in berufsspezifischen Maßnahmen des Akademikerprogramms der OBS möglich.
Weiter Informationen erhalten Interessenten bei der Bildungsberatung GF-H (s. „Beratungsstellen“).
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