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Jugendliche und junge erwachsene Zuwanderer und Zuwanderinnen haben nur geringe Bildungschancen in Deutschland. Ausländische Reifezeugnisse berechtigen oft nicht zur Aufnahme einer Hochschulausbildung. Regelschulen und sonstige Angebote für Einheimische sind selten geeignet, die Potenziale junger Zuwanderinnen und Zuwanderer effizient weiter zu entwickeln. Eine Ausnahme bilden die Sonderlehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife. Im Rahmen der Bildungsberatung spielt die Verwertbarkeit ausländischer Qualifikationen für den Arbeitsmarkt und für die weitere Ausbildungsplanung eine wesentliche Rolle. Die Bildungsberatung berät zugewanderte Sekundarschüler, Studierende und Akademiker über Verfahren der Anerkennung und darüber ob die Anerkennung ihrer Vorbildung möglich und sinnvoll ist. Im Juni 2010 trafen sich in Berlin Fachleute (u.a.) aus KMK, BAMF und BMWi mit Praktikern aus der Bildungsberatung, um ein interessiertes Publikum über Bewertungsverfahren, über Anerkennungspraxis und -bedarf sowie über die Praxis der Bildungs- und Anerkennungsberatung zu informieren. Dokumentation der diesjährigen Fortbildung zum Thema „Anerkennung ausländischer Qualifikationen“. Schwerpunkte der Veranstaltung waren die Anerkennung schulischer Vorbildung sowie die Anerkennung von Berufen aus Handwerk, Handel und Industrie. |