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Bleiberecht für

Forderung des DBJR an die Innenministerkonferenz

Berlin, 08.12.2005 - Der Deutsche Bundesjugendring fordert die Innenministerkonferenz (IMK) auf, endlich das Bleiberecht für "geduldete“ Flüchtlinge zu beschließen.

50.000 Kinder- und Jugendliche in Deutschland sind "geduldete“ Flüchtlinge, sind also ohne Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis. Damit haben sie keine Aussicht auf eine berufliche Ausbildung. Über 75 Prozent von ihnen wohnen schon über fünf Jahren in der Bundesrepublik, sind hier geboren oder aufgewachsen.

Ohne ein gesichertes Aufenthaltsrecht werden Flüchtlingskinder systematisch von der gleichberechtigten Teilhabe an unserer Gesellschaft ausgeschlossen. Dies gilt auch für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie z.B. von Kinder- und Jugendreisen, Zeltlagern und Angeboten der außerschulischen Jugendbildung. Als "geduldete“ Flüchtlinge dürfen sie sich nur im Wirkungskreis der zuständigen Ausländerbehörde aufhalten, also im Gebiet ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt.

Der größte Teil der "geduldeten“ Flüchtlinge sind Kriegsflüchtlinge, vor allem aus Serbien, dem Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Kurdistan oder Afghanistan. Die Änderung des Artikels 16 des Grundgesetzes (Politisch Verfolgte genießen Asylrecht) im Jahr 1993 sowie die Verschlechterungen in diesem Bereich in den Folgejahren, z.B. durch das Asylbewerberleistungsgesetz, haben die Möglichkeiten der Gewährung von politischem Asyl in Deutschland wesentlich eingeschränkt. Dies führt dazu, dass Flüchtlinge im rechtsfreien Raum der Duldung bleiben und keinen Asylantrag stellen, der nach Ablehnung zu einer sofortigen Abschiebung führt.

"Dieser Zustand muss schnellstens durch ein verbessertes Bleiberecht auch aus integrationspolitischen Gesichtspunkten beendet werden“, fordert Detlef Raabe, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendring. "Gleichzeitig fordern wir, die kindgerechte Gestaltung von Asylverfahren und die sofortige Aussetzung und umgehende Abschaffung der Abschiebehaft für minderjährige Flüchtlinge sowie die volle Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention im deutschen Recht.“

Der Deutsche Bundesjugendring begrüßt, dass auf der Tagesordnung der am 8. und 9. Dezember 2005 in Karlsruhe stattfindenden IMK der Punkt „Aufenthaltsrechtliche Regelungen für Asylbewerber und ausreisepflichtige Ausländer mit langjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet“ steht und erwartet eine Ergebnis im Sinne der Kinder und Jugendlichen.

Qeulle: www.dbjr.de



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