EuropaNews September 2005 (Nr. 4)
JMD goes Europe
EuropaNews für die Jugendmigrationsdienste
– September 2005 (Nr. 04) –
Online-Ausgabe: www.jmd-forum.de
Vorwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Jugendmigrationsdienste,
auch nach der Sommerpause möchten wir Sie wieder über Themen und Termine rund um Europa informieren. Ein ganzes Paket von Mitteilungen hat die EU-Kommission Anfang September im Rahmen des Haager Programms veröffentlicht. Es beinhaltet Themen wie gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung sich irregulär aufhaltender Drittstaatsangehöriger, aber auch um die Förderung einer gemeinsamen Integrationsagenda sowie die praktische Umsetzung der gemeinsamen Grundprinzipien für die Integration in Europa. Mehr dazu lesen Sie in den Kapiteln 1. Aktuelles und 2. Förderprogramme.
Als interessantes Praxisprojekt stellen wir diesmal im dritten Kapitel IMES (Digitale Integration - Internet und Partizipation für MigrantInnen) vor. In einem Gespräch hat uns Doris Peschke Einblicke in Ihre Arbeit bei der Kommission der Kirchen für MigrantInnen in Europa (4. European Player) gewährt.
Bei den Veranstaltungshinweisen wollen wir Ihnen ganz besonders das Seminar „Europäische Perspektiven in der Arbeit mit jungen MigrantInnen“ Ende November in Berlin empfehlen. Mit dem EU:ABC, das die offene Methode der Koordinierung – ein immer häufiger angewandtes und relativ neues Politikinstrument auf Europäischer Ebene – beschreibt, runden wir diese EuropaNews ab.
Abschließend möchten wir alle diejenigen KollegInnen einladen, Ihre Erfahrungen mit uns zu teilen, die bereits an Projekten auf europäischer Ebene teilgenommen haben oder die Ihre Kenntnisse und Beobachtungen in unsere EuropaNews einbringen möchten.
Wir wünschen Ihnen für die zahlreichen Aktivitäten der kommenden Monate viel Energie und viel Erfolg.
Michael Fähndrich Walter Weissgärber
Geschäftsführer Referatsleiter Migration
Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V.
Inhalt
1. AKTUELLES: ENTWICKLUNGEN AUF EUROPÄISCHER EBENE
1.1 Wichtiges Maßnahmenpaket für Einwanderung und Asyl angenommen
1.2 Kommissionvorschlag zu mehr Transparenz bei NRO
1.3 Migrationsphänomene in der EU: Neue Vorschriften für Wanderungs- und Asylstatistiken
1.4 Offene Befragung von Jugendlichen
1.5 Neugestaltung der Europäischen Strukturfonds
2. FÖRDERPROGRAMME: INFORMATIONEN ZU AKTUELLEN PROJEKTAUSSCHREIBUNGEN
2.1 RETURN
3. PRAXISPROJEKTE: BERICHTE ÜBER ABGESCHLOSSENE UND LAUFENDE TRANSNATIONALE PROJEKTE
3.1 IMES – Digitale Integration - Internet und Partizipation für MigrantInnen
4. EUROPEAN PLAYER:
4.1 Kommission der Kirchen für Migranten in Europa (CCME)
5. VERANSTALTUNGEN: BERICHTE UND HINWEISE
5.1 Touch Europe – Starter-Seminar in Stuttgart 5.-6. Oktober 2005
5.2 Europäische Perspektiven in der Arbeit mit jungen Migrantinnen und Migranten, 30.11.- 1.12.2005, Berlin-Spandau
5.3 Special: Master of Intercultural Communication and European Studies, Fulda
6. INTERESSANTE VERÖFFENTLICHUNGEN
6.1 Thomas Vollmer: Partizipation von jungen Menschen: Sichtweisen aus verschiedenen europäischen Ländern.
6.2 Edda Currle: Migration in Europa. Daten und Hintergründe
6.3 BBJ Consult INFO: Der Querschnittsansatz in der europäischen Jugendpolitik
6.4 EU Kommission gegen Rassismus und Intoleranz - Berichte zu fünf Ländern
7. EU:ABC
7.1 Die Offene Methode der Koordinierung (OMK)
Impressum
Herausgeberin
Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V.
Wagenburgstr. 26-28
70184 Stuttgart
t: 0711- 16489 -10
f: 0711- 16489 -21
hermann@bagejsa.de
http://www.bagejsa.de
in Zusammenarbeit mit
Youth and European Social Work - Y.E.S. FORUM
Netzwerk für Jugendsozialarbeit in Europa
http://www.yes-forum.org
Die EuropaNews für die Jugendmigrationsdienste werden gefördert durch das BMFSF (Referat 505 – Integration)
Die nächste Ausgabe der JMD EuropaNews erscheint Anfang November 2005
1. Aktuelles: Entwicklungen auf europäischer Ebene
1.1 Wichtiges Maßnahmenpaket für Einwanderung und Asyl angenommen
Die Kommission hat am 1. September 2005 mehrere bedeutsame Bestimmungen zur Umsetzung der Ziele des Haager Programms angenommen. Das sog. Haager Programm ist das neue Arbeitsprogramm im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik für die nächsten fünf Jahre. Es wurde auf einem Treffen der Mitgliedstaaten am 04./05.11.2004 in Brüssel beschlossen. Vorläufer des Haager Programms war der vor fünf Jahren in Tampere (Finnland) begündete integrierte Rechtsraum im Bereich Justiz und Inneres (sog. "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts"). Nachdem der Tampere - Schwerpunkt mehr auf dem Aufbau der rechtlichen Grundlagen für die EU-Asyl- und Migrationspolitik lag, soll nun als sozusagen nächste Stufe mit dem Haager Programm vor allem die operative Zusammenarbeit in der EU ausgebaut werden.
Aktionsplan des Rates und der Kommission zur Umsetzung des Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/oj/2005/c_198/c_19820050812de00010022.pdf
Zu den angenommenen Maßnahmen des Paketes gehören der Vorschlag für eine Richtlinie über gemeinsame Standards für die Rückkehr und drei Mitteilungen zu den Themen Integration, Regionale Schutzprogramme sowie Migration und Entwicklung:
· Die vorgeschlagene Richtlinie über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung sich irregulär aufhaltender Drittstaatsangehöriger schreibt eindeutige, transparente gemeinsame Normen für die Rückführung und Abschiebung, den Einsatz von Zwangsmaßnahmen, die vorläufige Gewahrsamnahme und die Wiedereinreise fest, die den Menschenrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Personen in vollem Umfang Rechnung tragen.
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0391de01.pdf
· Die Mitteilung Eine gemeinsame Integrationsagenda – Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union beschäftigt sich mit der Forderung nach einem kohärenten europäischen Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen. Die Mitteilung enthält konkrete Vorschläge zur praktischen Umsetzung der gemeinsamen Grundprinzipien für die Integration, die die Minister für Justiz und Inneres am 19.11.2004 aufgestellt hatten in Form von Leitlinien.
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0389de01.pdf
http://www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/artikel/040907.htm
Die Mitteilungen zu Migration und Entwicklung sowie zu Regionalen Schutzprogrammen reagieren auf die Forderung im Haager Programm, die externe Dimension der asyl- und einwanderungspolitischen Maßnahmen zu stärken. Migration und Entwicklung enthält konkrete Ideen zur Möglichkeit einer im Geiste der Partnerschaft mit Herkunftsländern stehenden Verknüpfung von Wanderung und Entwicklungszusammenarbeit. Ziel ist die Eindämmung der Armut in diesen Ländern. Die formulierten politischen Leitlinien sollen zur Maximierung des Nutzens der Migration für die Entwicklungsanstrengungen der Herkunftsländer der MigrantInnen beitragen. MigrantInnen und Mitglieder der Diaspora können wesentlich zur Entwicklung ihrer Länder beitragen, indem sie Überweisungen tätigen, auf Dauer zurückkehren oder ihre Fähigkeiten und Erfahrungen mit den EinwohnerInnen teilen. Die Mitteilung enthält konkrete Ideen dazu, wie die Beiträge verbessert werden können. Ebenso wird darauf eingegangen, welche negativen Wirkungen der Brain-Drain, die Abwanderung von Fachkräften aus den Entwicklungsländern, nach sich zieht. http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0390de01.pdf
Die Zahl der Asylanträge in Europa hat in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen – wobei sich aber die Zahl der Flüchtlinge weltweit nicht zwangsläufig verringert hat. Die Flüchtlinge bleiben überwiegend in ihren Herkunftsregionen. Diese Probleme gehen alle an und müssen von allen gemeinsam getragen werden. Deshalb sollen regionale Schutzprogramme Drittländern (also allen nicht EU-Mitgliedstaaten), die große Flüchtlingsgemeinschaften aufnehmen oder mit einer großen Zahl von Asylsuchenden konfrontiert sind, helfen, ihre Schutzkapazität aufzubauen. Das erste Pilotprogramm dieser Art wird in der Ukraine, in Moldawien und in Weißrussland durchgeführt. Das zweite Pilotprogramm könnte in der Region der Großen Seen (z.B. Tansania) und am Horn von Afrika durchgeführt werden.
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0390de01.pdf
1.2 Kommissionvorschlag zu mehr Transparenz bei NRO
Die Generaldirektion (kurz: GD) Justiz, Freiheit und Sicherheit hatte im Juli 2005 einen Vorschlag zur verstärkten Kontrolle von Nichtregierungsorganistionen (NRO) vorgelegt, zu dem bis zum 19.09.2005 in einer öffentlichen Konsultation Anmerkungen und Vorschläge eingereicht werden konnten.
Ziel des Kommissionsvorschlags ist, eine höhere Transparenz zu erreichen, um ein Agieren von terroristischen oder kriminellen Vereinigungen unter dem Deckmantel von NRO zu verhindern, da auf diese Weise das Vertrauen in die NRO sowie auch deren Glaubwürdigkeit gefährdet würden.
Im Mittelpunkt der vorgeschlagenen Massnahmen steht eine verschärfte Kontrolle der NRO, eine Zusammenarbeit der europäischen Ermittlungsbehörden sowie eine Indikatorenliste zur Identifizierung verdächtiger Einrichtungen.
http://europa.eu.int/comm/justice_home/news/consulting_public/code_conduct_npo/draft_recommendations_en.pdf
Im Detail heisst dies u.a.:
· nach Kommissionsmeinung können durch eine Registrierung und höhere Transparenz- und Rechenschaftspflichten die Glaubwürdigkeit und das Ansehen der Non-Profit-Arbeit gesteigert werden - Steuervorteile, öffentliche Beihilfen und das Recht öffentlich Spenden zu sammeln soll nur Organisationen gewährt werden soll, die diese Registrierungsanforderungen erfüllen;
· Die Organisationen selbst werden zur Zusammenarbeit mit den Behörden und freiwilliger Transparenz aufgerufen. Die Kommission schlägt eine "Basic Identification Form", die die Organisationen u.a. zur Auskunft über ihre Mitglieder und Kontonummern verpflichtet. Um den Finanzfluss möglichst nachvollziehbar zu gestalten, sollten Transaktionen weitgehend über registrierte Konten durchgeführt werden und nur wenn nötig mit Bargeld stattfinden. Der Verhaltenskodex fordert sie zudem auf, die Verlässlichkeit ihrer Unterstützer, Spender und Partner zu überprüfen;
· Spender werden dazu aufgerufen, vor einer Spende die Glaubwürdigkeit der Organisation nachzuprüfen;
· eine "Risiko-Indikatoren-Liste" soll bei der Identifizierung schwarzer Schafe helfen. Die vorgeschlagenen Risiko-Indikatoren sind sehr weitgreifend: eine Bürogemeinschaft von NRO, eine Namensähnlichkeit mit bekannten Organisationen oder keine Aktualisierung der Internetseite innerhalb von zwölf Monaten! Kritisch wird zudem der Spender- und Unterstützerkreis betrachtet. Der Transfer von Geldern aus oder in Risikoländer ist ebenso verdächtig wie fehlende Transparenz über die Herkunftsländer von Spenden.
Zum stark kritisierten Vorschlag gingen vielen Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge ein. Das European Foundation Centre wehrt sich u.a. gegen eine Diskriminierung von NRO gegenüber anderer Organisationsstrukturen und Firmen auf Grund ihrer Ziele und Vorgehensweisen und warnt davor, auf diese Weise den Ruf aller NRO aufs Spiel zu setzen. Auch dürfen Regelungen die Effektivität und Pluralität der Aktivitäten und Interventionen der Organisationen nicht beeinträchtigen. Länderübergreifende Aktionen stehen schon jetzt vor großen Hindernissen, da es weder ein angemessenes, europäisches Organisationsstatut noch einen einheitlichen, europäischen Steuerrahmen gibt. Neue Maßnahmen sollten die europaweite Arbeit nicht noch komplizierter und kostenaufwendiger gestalten. Außerdem muss die zusätzliche Belastung für kleine Organisationen gering gehalten werden, damit deren Existenz nicht gefährdet wird.
http://www.efc.be/ftp/public/eu/jai/EFC_preliminary_comments3.pdf
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) weist darauf hin, dass den deutschen Wohlfahrtsverbänden kein Fall bekannt sei, in dem gemeinnützige Vereine für terroristische Zwecke missbraucht wurden und der Vorschlag noch einmal auf seine Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit überprüft werden müsse. Insbesondere die erhöhten Anforderungen bei der Registrierung seien nicht nötig und vergrößerten den Bürokratieaufwand. Die geforderten Informationen seien unverhältnismäßig umfassend.
Weiterhin kritisierte die BAGFW die ausgewählten Indikatoren für eine ‚verdächtige’ Organisation: Bürogemeinschaften seien bei kleineren Organisationen durchaus üblich und auch das fehlende Update der Homepage innerhalb von zwölf Monaten weise nicht auf ein Terrorismusrisiko hin. Ein religiöser Bezug in den Zielen einer Einrichtung darf nicht als Risikofaktor verstanden werden. Viel mehr müsse der Respekt vor kirchlichen Wohlfahrtsverbänden sowie der Vielfalt und Vielzahl an NROs gewahrt bleiben.
Auch die Sensibilisierung der europäischen Öffentlichkeit mittels eines "Awareness-Programms" für einen eventuellen Missbrauch könne eher zu einer Abschreckung der Bürger von Spenden führen, was einen allgemeinen Spendeneinbruch für alle NROs zur Folge hätte.
Weitere Informationen: http://europa.eu.int/comm/justice_home/news/intro/news_0705_en.htm
Im Zuge der Entwicklung einer gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik gewinnen umfassende und verlässliche EU-weite Wanderungsstatistiken seit längerem an Bedeutung. Deshalb hat die Kommission Anfang September einen Vorschlag für eine Rahmenverordnung für Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz vorgelegt. Die Verordnung soll die zu erhebenden Daten sowie die Fristen, anwendbaren Definitionen und Qualitätsstandards regeln und so bessere statistische Erkenntnisse über Wanderungsphänomene ermöglichen.
Folgende Statistiken werden abgedeckt: internationale Wanderung, üblicher Aufenthaltsort, Erwerb der Staatsangehörigkeit, internationaler Schutz (einschließlich Asyl), Aufenthaltstitel, Rückkehr bzw. Rückführung und Maßnahmen zur Eindämmung der irregulären Einreise und des irregulären Aufenthalts.
Eurostat sammelt bereits seit mehreren Jahren auf inoffizieller Basis Wanderungs- und Asyldaten der Mitgliedstaaten, doch es gibt bisher keine umfassende Rechtsgrundlage für die Erstellung vergleichbarer Statistiken auf EU-Ebene. Die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung bietet Klarheit und Rechtssicherheit. Sie ist anwendbar auf die derzeit von Eurostat gesammelten Daten über Wanderung, Asyl und irreguläre Einreise und sieht zudem die Erhebung von Daten über Aufenthaltstitel vor.
Der Vorschlag stützt sich auf den von der Europäischen Kommission 2003 vorgelegten Aktionsplan zur Sammlung und Analyse von Gemeinschaftsstatistiken im Bereich Migration [KOM(2003)179]. Er muss vom Europäischen Parlament und vom Rat im Mitentscheidungsverfahren angenommen werden. Durchführungsmaßnahmen zur Regelung u.a. der genauen statistischen Definitionen werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1080&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de
1.4 Offene Befragung von Jugendlichen
Neues gibt es auch zum Europäischen Pakt für die Jugend. Die EU-Kommission hat soeben eine online-Befragung von Jugendlichen zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements und zur Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend gestartet. Die Ergebnisse werden dann im Rahmen der Europäischen Jugendwoche vom 5.-9. Dezember 2005 in Brüssel vorgestellt.
http://europa.eu.int/yourvoice/ipm/forms/dispatch?form=youthpact&lang=de
1.5 Neugestaltung der Europäischen Strukturfonds
Ein lesenswertes Informationspapier für Träger und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe hat der AGJ-Fachausschuss „Kinder- und Jugend(hilfe)politik in Europa“ vorgelegt. Die Europäische Kommission legte Mitte Juli 2004 ihre neuen Verordnungsvorschläge für die Umsetzung des Europäischen Strukturfonds für den Förderzeitraum 2007 bis 2013 vor. Die Förderbedingungen der Strukturfonds sollen zukünftig so ausgerichtet werden, dass sie die wirtschafts-, struktur-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Reformen bzw. Änderungen in den Mitgliedstaaten mit dem Ziel von mehr Wachstum und Beschäftigung (Lissabonstrategie) unterstützen.
Zukünftige nationale oder länderspezifische ESF-Programme können Konzepte für die Eingliederung von benachteiligten Personen, sozial ausgegrenzten Personen, SchulabbrecherInnen, Minderheiten und Personen mit Behinderungen ins Erwerbsleben fördern, wobei diese Maßnahmen die Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit – u.a. im Bereich der Sozialwirtschaft – sowie geeignete soziale Hilfs- und Betreuungsdienste betreffen.
http://www.agj.de/pdf/5/2005/Europ%E4ischer%20Strukturfond.pdf
2. Förderprogramme: Informationen zu aktuellen Projektausschreibungen
2.1 RETURN
In Anbetracht der anhaltenden Flüchtlingsproblematik und zur Verstärkung der europäischen Asyl- und Ausländerpolitik will die Kommission die Organisation und Durchführung von Rückführungen und integrierten Rückführungsprogrammen verbessern. Die vorbereitenden Massnahmen im Rahmen von RETURN sollen auf einer breiten Analyse der gegenwärtigen Situation beruhen und möglichst auf die freiwillige Rückkehr der MigrantInnen ausgerichtet sein. Finanzhilfen zum Existenzaufbau und für kurzfristige Maßnahmen im Zielland sind möglich. Die Gelder dürfen allerdings nicht an Drittländer ausgezahlt werden und müssen eine sinnvolle Fortführung der vorrangegangenen Maßnahmen innerhalb des EU-Mitgliedsstaats sein.
Prioritär ist in dieser Runde der Förderbereich A (8 Mio. Euro):
· Planung und Durchführung von Rückführungen auf freiwilliger Basis in einzelne Länder
· Planung und Durchführung erzwungener Rückführungen sowie Möglichkeiten zu deren Vereinfachung
· Ausarbeitung spezieller Programme für empfindliche Personengruppen
6 Mio. Euro stehen für den Bereich B für Aktionen zur Einführung und Verbesserung spezifischer Maßnahmen im Bereich des Rückkehrmanagements und 1 Mio. Euro für Projekte des Bereichs C für Aktionen zur Verbesserung der Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich des Rückkehrmanagements zur Verfügung.
Bewertung: RETURN ist ein konkretes Förderprogramm zur Umsetzung europäischer Projektmaßnahmen. Vor allem zu beachten ist im wörtlichen Sinne die Zielrichtung der Massnahmen: es geht um Rückkehrmanagement mit dem übergreifenden Ziel, dass die Betroffenen dauerhaft zurückkehren und Sekundärbewegungen verhindert werden. Zielgruppe dieser vorbereitenden Maßnahmen sind alle Drittstaatsangehörigen, die sich unrechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten und gegen die eine endgültige Rückführungsentscheidung oder Abschiebungsanordnung ergangen ist. Eine „Rückführungsentscheidung“ bezeichnet einen Verwaltungs- oder Gerichtsakt, mit dem der irreguläre Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen festgestellt und eine Rückkehrverpflichtung auferlegt wird. Eine „Abschiebungsanordnung“ bezeichnet einen Verwaltungs- oder Gerichtsakt, mit dem die Abschiebung angeordnet wird. Drittstaatsangehöriger ist jede Person, die nicht Unionsbürger im Sinne von Artikel 17 Absatz 1 EG-Vertrag ist.
Die Kommission legt besonderen Wert darauf, dass möglichst viele Staaten an den Maßnahmen beteiligt sind. Aktivitäten, die nur von einem Mitgliedsstaat durchgeführt werden, müssen besonders innovativ sein und eine wirkliche Wertsteigerung darstellen. Die Beteiligung an dieser Ausschreibung erfordert nicht nur umfangreiche Kompetenzen inhaltlicher Art (Voraussetzung sind erwiesene Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Flüchtlingsrückführung und strikte Non-Profit-Arbeit), sondern auch eine genaue Kenntnis der ‚key-player’ in diesem Bereich, mit denen es sich auf Projektebene in einer Partnerschaft zusammenzuschliessen gilt.
Antragsberechtigt sind nationale, regionale oder kommunale Behörden eines Mitgliedsstaats sowie in einem Mitgliedsstaat registrierte NRO, außerdem internationale Organisationen und Gemeinschaftsagenturen.
Die Projekte müssen innovativ sein und gesellschaftliche Interessengruppen in die Umsetzung einbeziehen. Zudem sollte das Projekt nicht regionalspezifisch, sondern auch auf andere EU-Länder übertragbar sein.
Es ist empfiehlt sich, an bestehende nationale Strukturen sowie europäische Netzwerke anzuknüpfen und eher eine Teilnahme als Projektpartner anzustreben.
Die vorbereitenden Massnahmen werden 2007 thematisch in das Rahmenprogramm „Solidarität und die Steuerung der Migrationsströme“ überführt werden.
Einreichfrist: 31.10.2005
Die Internetseiten zu RETURN sowie zur aktuellen Ausschreibung:
http://europa.eu.int/comm/justice_home/funding/return/docs/call_proposals_2005_en.pdf, http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/oj/2005/c_224/c_22420050913de00110012.pdf, http://europa.eu.int/comm/justice_home/funding/return/funding_return_de.htm.
3. Praxisprojekte: Berichte über abgeschlossene und laufende transnationale Projekte
3.1 IMES – Digitale Integration - Internet und Partizipation für MigrantInnen
Im Rahmen des EU-finanzierten IMES-Projekts "Digitale Integration" bietet der Trägerverein „Projektwerkstatt Umwelt und Entwicklung e.V.“ ab 14.3.2005 kostenlose Internetkurse und öffentliche Internetzugänge für interessierte MigrantInnen an. Dem Projekt liegt die Annahme zugrunde, dass es für diese Bevölkerungsgruppe bislang kaum adäquate Angebote gibt, sich mit diesem immer wichtigeren Medium auseinander zu setzen. Außerdem zeigen Untersuchungen, dass MigrantInnen die Möglichkeiten, die Internet und das World-Wide-Web bieten, nur wenig kennen und nutzen. Damit fehlen ihnen Schlüsselqualifikationen und Kommunikationsmöglichkeiten, die im beruflichen und privaten Leben immer wichtiger werden. Das Projekt will die drohende ‚Digitale Kluft' schließen helfen.
Verschiedene öffentliche Einrichtungen (Stadtbibliotheken, Freizeitheime) und MigrantInnenvereine in Hannover und Lehrte stellen dem Projekt ‚Digitale Integration' für bestimmte Öffnungszeiten ihre Online-PC-Pools zur Verfügung. Eine Gruppe von ehrenamtlichen HelferInnen, gewonnen durch einen Aufruf mit dem Freiwilligenzentrum Hannover, sind in den vergangenen Wochen auf die Zielgruppe und das Thema vorbereitet worden.
Die neue Homepage http://www.digint.imes.info gibt MigrantInnen die Möglichkeit, eigene Beiträge zu veröffentlichen. Zugewanderte können direkt untereinander in Kontakt treten. Zusätzlich werden auf der Seite hilfreiche Informationen und Links zu Integration und zu Internetangeboten für MigrantInnen veröffentlicht.
Finanziert und eingebettet ist IMES in ein transnationales Projekte, gefördert durch das Sokrates-Programm und in Zusammenarbeit mit AkteurInnen in Italien und Spanien.
http://www.imes.info
4. European Player:
AkteurInnen und Netzwerke aus anderen europäischen Ländern und auf europäischer Ebene
4.1 Kommission der Kirchen für Migranten in Europa (CCME)
Doris Peschke, Generalsekretärin der Kommission der Kirchen für MigrantInnen in Europa - Churches’ Commission for Migrants in Europe (CCME):
In ihrem im Brüsseler Europa-Viertel vis-à-vis des Charlemagne-Gebäudes der Europäischen Kommission gelegenen Büros gab die Generalsekretärin Frau Doris Peschke für die LeserInnen der JMD EuropaNews in einem persönlichen Interview spannende Einblicke in ihr Tätigkeitsfeld. Frau Pescke war Beauftragte für den kirchlichen Entwicklungsdienst (evangelische Landeskirche Hessen/Nassau), bevor sie im Jahr 1999 zur CCME kam.
Die Kommission der Kirchen für Migranten in Europa ist eine Organisation von Kirchen und ökumenischen Kirchenräten aus Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Rumänien, Schweiz, Schweden, Spanien und der Tschechischen Republik. CCME wurde 1964 gegründet; das Büro in Brüssel wurde in weiser Voraussicht, dass Migrationsfragen auf europäischer Ebene wesentlich an Bedeutung gewinnen würden, bereits in den siebziger Jahren eröffnet. Arbeitsschwerpunkte waren damals alle Themenkomplexe, die sich um die Gruppe der Gastarbeiter rankten. Im Mittelpunkt stand dabei neben Themen Integration, Arbeitsplatz usw. vor allem der ‚Mensch’ Gastarbeiter. In Folge wurden dann auf Initiative der Kirchen durch die Gemeinden z.B. Seelsorgedienste angeboten und auch die Kirchen haben sich des Themas angenommen.
Vor allem das Thema Rückkehr spielte eine sehr bedeutsame Rolle. Den Gastarbeitern wurden elementare Beratungen z.B. für Hilfestellungen bei der Wiederanpassung an das Heimatland oder auch für praktische Fragen wie z.B. Transfer von Sozialleistungen angeboten.
Im Oktober 1999 fiel auf der Generalversammlung der CCME gemeinsam mit der Konferenz der Kirchen und dem Ökumenischen Rat der Kirchen die Entscheidung, das Mandat auszuweiten und den gesamten Bereich von Migration und Integration, Flucht und Asyl, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu bearbeiten.
Kooperation und Kontakt mit den relevanten AkteurInnen gehören zu den Hauptaufgaben der europäischen Lobbyarbeit der CCME – prioritär werden u.a. gemeinsame Positionen erarbeitet. Die Kirchen haben im Bereich Migration gemeinsame Positionen für den Flüchtlingsschutz entwickelt, in denen nationale Belange NICHT die Hauptrolle spielen. Des Weiteren werden in einem halbjährlich aktualisierten Handbuch die zahlreichen Rechtsvorschläge der EU (z.B. zur Familienzusammenführung, Einwanderung, Flucht und Asyl, Abschiebung) kommentiert.
Wichtig ist auch die Zusammenarbeit mit der NGO-Plattform zu Migration & Asyl.
Befragt nach den aktuellen sich in den Förderprogrammen widerspiegelnden Entwicklungen auf EU-Ebene, findet Frau Peschke den vorgeschlagenen ganzheitlichen Ansatz bei der Umsetzung von Integration – widergespiegelt auch in der Mitteilung zur Integration – sehr positiv. Für sehr bedenklich hält sie allerdings die aktuellen Entwicklungen im Rahmen der Sicherheitsdebatte, die z.T. schon zur Kriminalisierung von Drittstaatsangehörigen vor einer Straftat führen. Wird dann als Folge auch die Staatsangehörigkeit aberkannt, wird die Lage noch problematischer. Die zur Zeit stattfindende „Guantanamoisierung“ der Ausländerpolitik und die Auslagerung von Verfahren führe letztendlich zu einer Aushöhlung des Rechtsstaates; Szenarien, dass Gefährdungen nur aus dem ‚Ausland’ kommen und ‚Ausländerdiskussionen’ führen zu verzerrten Wahrnehmungen und letztendlich zu restriktiven Methoden. Der Blickwinkel muss hier der humanitäre Schutz sein. Die von Migration betroffenen Menschen müssen für die Bevölkerung sichtbar bleiben, um eine Wahrnehmensänderung sowie auch Möglichkeiten für eine Solidarisierung zuzulassen.
Die Generalversammlung von CCME tritt alle drei Jahre zusammen, um das CCME Aktionsprogramm zu prüfen und weiterzuentwickeln. Zwischen den Generalversammlungen fungiert der Exekutivausschuss als Leitungsgremium. Sein Auftrag ist die Einsetzung der Arbeitsgruppen, die die wichtigsten Themengebiete des Arbeitsprogramms vom CCME bearbeiten. Die nächste Vollversammlung ist Ende Oktober 2005.
Für den 09.-12. November ist eine Konferenz in Brüssel zum Thema Flüchtlingsumsiedlung geplant.
Weitere Informationen sowie Anmeldungen zur genannten Veranstaltung:
CCME - Churches’ Commission for Migrants in Europe, Rue Joseph II 174, B- 1000 Brüssel,
Tel.: 0032-2-234 68 00, Telefax: 0032-2-231 14 13, Email: info@ccme.be,
Internet: http://www.cec-kek.org/content/ccme.shtml
5. Veranstaltungen: Berichte und Hinweise
5.1 Touch Europe – Starter-Seminar in Stuttgart 5.-6. Oktober 2005
Dieses besondere Angebot soll den TeilnehmerInnen in einer anregenden Workshop-Umgebung das praktische und kreative Handwerkszeug für die Entwicklung und Umsetzung von Vorschlägen für ein europäisches transnationales Projekt vermitteln.
Die EU-Förderprogramme in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Jugend gehen in die letzen Runden – die nächste Generation von EU-Programmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Kultur, Jugend und audiovisueller Sektor und zum Thema Bürgerschaft / Zivilgesellschaft ab 2007 stehen schon am Start.
Die Aufrufe 2005/2006 für die „großen“ Bildungs- und Berufsbildungsprogramme wie z.B. Sokrates, Leonardo etc. sind bereits jetzt zu einem frühen Zeitpunkt von der Europäischen Kommission veröffentlicht worden und bieten noch einmal Chancen, mit Projektvorschlägen zur künftigen Ausrichtung in den genannten Themenbereichen beizutragen.
Das Seminar wird von Y.E.S. FORUM in Kooperation mit der BAG EJSA durchgeführt und ist bereits ausgebucht. Weitere und ähnliche Seminarangebote werden aber in Kürze folgen.
Kontakt: thomas.vollmer@yes-forum.org
5.2 Europäische Perspektiven in der Arbeit mit jungen Migrantinnen und Migranten, 30.11.- 1.12.2005, Berlin-Spandau
Die Europäische Union befindet sich auf dem Weg zu einer gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik. In diesem Zusammenhang nimmt sich die Union seit zwei bis drei Jahren verstärkt der Frage der Integration von ZuwanderInnen an und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitgliedsstaaten. Damit sollen erfolgreiche Modelle verbreitet und die Grundlagen für gemeinsame europäische Integrationsziele entwickelt werden. Ab 2007 will die Europäische Kommission zudem mit einem neu einzurichtenden Integrationsfonds die Integrationspolitikender Mitgliedsstaaten unterstützen. Diese Entwicklungen will die Fachtagung aufzeigen und diskutieren, sowie Anregungen für Möglichkeiten der europäischen Zusammenarbeit im Migrationsbereich geben. Die Fachtagung führt zunächst in europäische Migrations- und Integrationspolitik und deren Bedeutung für die Arbeit mit jungen MigrantInnen ein. Der vergleichende Blick auf verschiedene Integrationsstrategien in Europa soll sowohl europaweite Entwicklungstendenzen als auch grundsätzliche Unterschiede in Herangehensweisen in der Integration von ZuwanderInnen verdeutlichen. Am Beispiel der italienischen und niederländischen Politik und Praxis sollen Erfahrungen aus dem europäischen Ausland diskutiert und daraus Anregungen für die deutsche Praxis gewonnen werden. Mit der Vorstellung eines europäischen Forschungs- und Erfahrungsaustauschprojekts zur Arbeit mit jungen MigrantInnen wird zu den Workshops übergeleitet, in denen mit unterschiedlichem Schwerpunkt Möglichkeiten der europäischen Zusammenarbeit in der Jugendmigrationsarbeit entwickelt und diskutiert werden sollen. Zum Abschluss der Fachtagung soll das aktuelle Thema „Demografischer Wandel und Zuwanderung als möglicher Teil einer Lösung“ dargestellt und diskutiert werden.
Zielgruppe
MitarbeiterInnen in den Jugendmigrationsdiensten sowie Mitarbeitende aus Einrichtungen und
Projekten der Jugend(-sozial)arbeit, die mit jungen MigrantInnen arbeiten, sowie MultiplikatorInnen.
Der Tagungsbeitrag beträgt 90 € (inkl. Übernachtung) bzw. 40 € (ohne Übernachtung).
Anmeldeschluß ist der 14.10.2005
Mehr Informationen und Anmeldung unter http://www.bagejsa.de bzw. hermann@bagejsa.de
5.3 Special: Master of Intercultural Communication and European Studies, Fulda
Der Bologna-Prozess hat zu einer weitreichenden Umstrukturierung der Studienlandschaft in Deutschland geführt – ganz besonders auch im sozialen Bereich. Die Diplom-Studiengänge werden (teilweise noch in Übergangszeit) von Bachelor (3 Jahre) und Masterstudiengänge (1-2 Jahre) abgelöst. Immer mehr werden auch interessante Master-Aufbaustudiengänge angeboten. Ein Beispiel ist der Master in Intercultural Communication and European Studies an der FH Fulda. Ziel des Studiengangs ist es, HochschulabsolventInnen für eine Tätigkeit im Bereich supranationaler Organisationen oder in Einsatzfeldern nationaler Organisationen mit stark internationalem, v.a. europäischem Bezug (NGOs, Verbandswesen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Öffentliche Verwaltung u.a.m.) zu qualifizieren. Dazu bedarf es zum einen der Ausbildung von Fähigkeiten zur Kommunikation über sprachliche und kulturelle Grenzen hinweg und zum anderen eines profunden Wissens über organisatorische Strukturen und über Hintergründe, Gestaltung und Perspektiven der europäischen Integration. Die Studierenden sollen dazu befähigt werden, mit den Herausforderungen umzugehen, die sich durch die erweiterte europäische Integration stellen.
Mehr Informationen unter: http://www.fh-fulda.de/iceus/studienprogramm.html
6. Interessante Veröffentlichungen
6.1 Thomas Vollmer: Partizipation von jungen Menschen: Sichtweisen aus verschiedenen europäischen Ländern.
Nationale Politiker und Akteure auf europäischer Ebene werden nicht müde, die Bedeutung der gesellschaftlichen und politischen Beteiligung von Jugendlichen zu propagieren und erklären diese zu Grundelementen einer europäischen Bürgergesellschaft. Mit dem europäischen Weißbuch Ein Neuer Schwung für die Jugend wurde die Voraussetzung geschaffen, Jugendpolitik auf europäischer Ebene zu koordinieren und in den transnationalen Dialog und Austausch einzutreten. Oft bleiben aber die Aussagen zu Partizipation und Beteiligung unklar und vage, die Debatte auf europäischer Ebene mag vielen als realitäts- und wirklichkeitsfremd erscheinen.
Dieser Artikel analysiert die derzeitige Partizipationsdebatte aus Sicht der Praxis, ordnet dessen Bedeutung ein und zeigt Problemstellungen und Chancen auf. Die Bedeutung und das Wirken von intermediären Instanzen wird am Beispiel des europäischen Y.E.S. FORUM Netzwerkes aufgezeigt, und über den Vergleich und die Darstellung von Partizipationsprojekten aus verschiedenen Ländern werden Grundelemente und notwendige Rahmenbedingungen für die gelingende Partizipation von Kindern und Jugendlichen deutlich, wobei der besondere Fokus auf junge Menschen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, gerichtet ist.
Veröffentlicht in: Jugendhilfe 43 3/2005 Seite 135-142
Online unter: http://www.jugendhilfe-netz.de/download/thema/2005_3/vollmer.doc
6.2 Edda Currle: Migration in Europa. Daten und Hintergründe
Die vorliegende Publikation ist der Band 8 der Reihe "Forum Migration" des efms (europäisches forum für migrationsstudien) in Bamberg, dessen Leiter der bekannte Migrationssoziologe Friedrich Heckmann ist. Die Autorin Edda Currle ist dort wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsbereich "Statistische Berichterstattung zu Migration und Integration". Damit sind auch Funktion und Zielrichtung des Bandes charakterisiert: (Hintergrund-)Informationen liefern und statistisches Überblickwissen über "Migration in Europa" für Wissenschaft, Verwaltung, Politik und Praxis im Sinne eines "Handbuchs" aufarbeiten und systematisch darstellen. Die Kapitel gliedern sich in "Migrationsgeschichte, Migrationspolitik und gesetzliche Grundlagen der Zuwanderung" sowie "Daten und Fakten" zur Migration und abschließend ein kurzes "Resümee".
Ausführlich beschrieben unter http://www.socialnet.de/rezensionen/1445.php
Edda Currle: Migration in Europa. Daten und Hintergründe. Lucius & Lucius (Stuttgart) 2004. 426 Seiten. ISBN 3-8282-0276-4. D: 36,00 EUR
6.3 BBJ Consult INFO: Der Querschnittsansatz in der europäischen Jugendpolitik
Die vorliegende Veröffentlichung der BBJ e.V., zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe, bezieht sich in erster Linie auf die Entwicklungen der jugendpolitischen Zusammenarbeit der EU und Querschnittsbereiche wie Beschäftigung, soziale Integration, Bildung und Berufsbildung sowie Migration. Diese werden aus europäischer und nationaler Sicht beleuchtet mit dem Ziel Entwicklungen in der europäischen Politik und Auswirkungen auf die deutsche Jugendpolitik zu antizipieren und auf den strukturellen, inhaltlichen und zielgruppenorientierten Handlungsbedarf hinzuweisen. Die vorliegende Veröffentlichung bietet auf diesem Hintergrund einen sehr guten Überblick und ist durchaus lesenswert.
BBJ Consult INFO, Ausgabe II 2005, ISSN 03935-3526 – ISBN 3-937033-18-1, EUR 15,25
http://www.bbj.de
6.4 Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz - Berichte zu fünf Ländern
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (EKRI) veröffentlichte Mitte Juni fünf neue Berichte über Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus in den Ländern Albanien, Kroatien, Polen, Schweden und dem Vereinigten Königreich. In Albanien stehen die Minderheiten der Roma und Ägypter im Zentrum des Berichts, die teilweise in der Öffentlichkeit marginalisiert und von den staatlichen Behörden vernachlässigt werden. In Kroatien ist das größte Problem die fehlende Bereitschaft zur Wiedereingliederung von Flüchtlingen und Vertriebenen. In Polen gibt es immer noch keine funktionierenden staatlichen Kontrollen und Verbote gegen Rassendiskriminierung. Hinweisen wird selten und mit wenig Eifer nachgegangen und rassistische Publikationen, vor allem antisemitische, werden frei verkauft. In Schweden beobachtet die EKRI eine verstärkte Rassentrennung in Wohngegenden und in Schulen. Außerdem gibt es starke Aktivitäten von rassistischen Vereinigungen, vor allem im Internet. Im Vereinigten Königreich wurde vor kurzem ein Programm gestartet, das die starren Strukturen im Zusammenleben – Einheimische auf der einen Seite, Migranten auf der anderen – auflösen soll. Trotzdem leiden ethnische Gruppen und Minderheiten unter Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
Die Berichte sind online verfügbar unter http://www.coe.int/t/E/human_rights/ecri/
7. EU:ABC
7.1 Die Offene Methode der Koordinierung (OMK)
Spätestens mit der Europäischen Währungsunion ist die Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik der EU-Mitgliedstaaten eine Angelegenheit gemeinsamen Interesses geworden. Auf diesem Hintergrund entstanden neue Koordinierungsverfahren in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik, die einerseits nicht in die Autonomie der Mitgliedsländern eingreifen wollten, andrerseits aber zu effektiver Politikgestaltung führen sollten. Mit der Osterweiterung hat die Frage zusätzlich an Relevanz gewonnen, wie die EU handlungsfähig bleiben und gleichzeitig der größeren Heterogenität der Mitgliedstaaten gerecht werden kann. Besonders die mit der Europäischen Beschäftigungs-strategie entstandene „Offene Methode der Koordinierung (OMK)“ wird als mögliche Antwort auf diese Herausforderung gesehen, da damit den Unterschieden in den Entwicklungspfaden der Mitgliedstaaten – vor allem der Volkswirtschaften und Sozialsysteme – Rechnung getragen werden soll. Grundsätzlich sollen bei der Koordinierung durch die gemeinsame Behandlung und Diskussion von Themen Lern- und Überzeugungsprozesse bei den beteiligten AkteurInnen erreicht werden.
Von einer einheitlichen oder gar standardisierten Offenen Methode der Koordinierung kann dabei nicht gesprochen werden, es gibt nicht die OMK. Sie ist vielmehr ein Oberbegriff für Koordinierungsformen unterschiedlicher Intensität. Dabei ist die Liste der Politikbereiche, in denen die OMK angewandt wird, inzwischen relativ lang geworden. Neben den vertraglich vorgeschriebenen Verfahren in der Fiskal-, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik wurden (offene) Koordinierungsverfahren in den Lissabon-Politikbereichen sowie im Bereich Jugend eingeführt.
Weiterführende Literatur:
Ingo Linsenmann: Bisherige Erfahrungen mit der OMK - Die (Offenen) Methode(n) der Koordinierung
http://www.jugendpolitikineuropa.de/static/common/jp_download.php/88/OMKlm.pdf
AGJ-Positionspapier zur Anwendung der Offenen Methode der Koordinierung im Jugendbereich
http://www.agj.de/pdf/5/2005/Offene%20Methode%20der%20Koordinierung.pdf
Hartmut Brocke, Stiftung SPI: Was ist eigentlich „die offene Methode der Koordinierung“?
http://www.stiftung-spi.de/download/stiftung/zivilgesellschaft/offene_methode.pdf