Zuwanderung in Deutschland auf einen Blick
Das neue Online-Informationsangebot des Bundesinnenministeriums
Eine historische Zäsur: Seit dem 1. Januar 2005 gibt es ein deutsches Zuwanderungsgesetz. Über die neue Rechtslage und die entsprechenden gesetzlichen Quellen, über die Entstehung und Ziele des neuen Zuwanderungsrechts und die politischen Hintergründe, über die Geschichte der Zuwanderung in Deutschland, über Beispiele erfolgreicher Einwanderung und weiterführende Angebote informiert die neue Website des Bundesinnenministeriums "zuwanderung.de"
Damit sich die deutsche und ausländische Bevölkerung über die Neuerungen umfassend Kenntnis verschaffen kann, hat das Bundesministerium des Innern eine eigene Website aufgebaut. Unter der Adresse www.zuwanderung.de erhalten interessierte Leserinnen und Leser einen schnellen Zugang zu allen Aspekten des neuen Zuwanderungsrechts von Aufenthaltstitel über Arbeitsmigration, Integration und Familiennachzug bis zu Sicherheit. Das Online-Angebot, das auch über ein Banner auf der Startseite von bmi.bund.de aufgerufen werden kann, gewährt ebenfalls Einblick in die historischen, politischen und gesetzlichen Hintergründe der großen Reform.
Das Angebot umfasst auch ein Glossar und einen Katalog von Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Zuwanderungsrecht. Sämtliche Verordnungen und Gesetze rund um Migration und Integration sind auch im Volltext abrufbar. Das Angebot wird kontinuierlich ergänzt werden.
Wer geschichtlich einsteigen möchte, kann sich einen ersten Überblick über die komplexe Geschichte der Zuwanderung nach Deutschland verschaffen - von der Aufnahme der Hugenotten nach dem Dreißigjährigen Krieg in Brandenburg über die Anwerbung ausländischer Arbeiter ab den Fünfzigerjahren des letzten Jahrhunderts bis hin zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 und dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar dieses Jahres.