Zuwanderung und Integration in NRW
3. Bericht der Landesregierung
I. Einleitung
II. Zusammenfassung des Berichts
III. Bevölkerungsentwicklung in Nordrhein-Westfalen
IV. Staatsangehörigkeit und Einbürgerung
V. Sozioökonomische Situation von Zuwanderinnen und Zuwanderern Nordrhein-Westfalen und ihr Beitrag zur gesellschaftlichen Wohlfahrt
VI. Paradigmenwechsel in der Zuwanderungspolitik
VII. Zuwanderungs- und Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen
VIII. Beitrag des Integrationsbeauftragten zum Zuwanderungs- und Integrationsbericht der Landesregierung Anhang
Verzeichnis der Tabellen
Verzeichnis der Abbildungen
Literaturverzeichnis
Vorwort
Zuwanderung und Integration in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen ist ein Bundesland, das wie kein anderes von Zuwanderung geprägt wurde und bis heute von ihr profitiert.
Historisch gesehen betrifft das vor allem das Kernland Nordrhein-Westfalens, das Ruhrgebiet. Dessen Geschichte als Land von Kohle und Stahl müsste heute anders geschrieben werden, hätte es im 19. und 20. Jahrhundert nicht erhebliche Zuwanderung von Berg- und Stahlarbeitern vornehmlich aus Osteuropa gegeben. Heute hingegen ist längst nicht nur das Ruhrgebiet, sondern Nordrhein-Westfalen insgesamt ein Zuwanderungsland. Hier leben rund zwei Millionen Menschen ohne deutschen Pass. Gegenüber dem Ende der 90er-Jahre geht diese Zahl zurück.
Das ist aber einzig und allein der Tatsache geschuldet, dass mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts die Zahl der Einbürgerungen zugenommen hat. In den Jahren von 1995 bis 2002 sind allein in Nordrhein-Westfalen über 330.000 Einwohner zu Staatsbürgern geworden.
Als Zugewanderte leben an Rhein, Ruhr und Weser auch viele Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Alleine seit 1989 sind infolge der historischen Umbrüche in Europa rund 790.000 deutsche Spätausgesiedelte nach Nordrhein- Westfalen gekommen.
Doch nicht nur die Quantität der Zuwanderung in Nordrhein-Westfalen, auch die qualitative Bedeutung von Eingliederung macht sie zur zentralen Querschnittsaufgabe von Landespolitik. Integrationspolitik ist weit mehr als Politik für und mit Zugewanderten. Sie ist eine Politik, die sich auf die gesamte Gesellschaft richtet.
Nicht allein die Förderung der sprachlichen, beruflichen, sozialen und kulturellen Kompetenzen von Zugewanderten ist Aufgabe von Integrationspolitik. Der Integrationspolitik kommt auch die Verantwortung dafür zu, dass sich die so genannte Mehrheitsgesellschaft auf die Zuwanderung und auf die Zugewanderten einstellt. Die Tatsache, dass wir ein Zuwanderungsland sind, ist zum Glück nicht mehr Gegenstand ideologischer Auseinandersetzungen. Die genannten Zahlen sprechen faktisch eine deutliche Sprache.
Das heißt aber noch lange nicht, dass Staat und Gesellschaft auch darauf eingestellt sind, Zuwanderung und Zuwanderungsfolgen, also Integration, erfolgreich zu steuern und zu gestalten. Deshalb müssen wir Instrumente entwickeln, die die Integrationsbereitschaft und die Integrationsfähigkeit sowohl der Zugewanderten selbst, als auch der aufnehmenden Gesellschaft stärken. Und dies betrifft alle Politikbereiche – den einen mehr, den anderen weniger, aber keiner ist gänzlich unberührt.
In unserem Land ist Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe im beschriebenen Sinne bereits seit Jahren anerkannt.
Dies wird an der Tatsache deutlich, dass der nordrhein-westfälische Landtag das einzige Landesparlament mit einem eigenständigen Migrationsausschuss ist.
Die Landesregierung hat bereits 1994 die Interministerielle Arbeitsgruppe Zuwanderung eingerichtet, an der seitdem regelmäßig alle Ressorts der Landesregierung mitwirken. Die beiden bisherigen Zuwanderungsberichte der Interministeriellen Arbeitsgruppe Zuwanderung, die in den Jahren 1995 und 2000 erschienen sind, zeigen ganz konkret, wie sich die Integrationsaufgabe quer durch alle politischen Bereiche zieht – von der Sozialpolitik und der Innenpolitik über Schul- und Bildungspolitik, Arbeitsmarktpolitik, Wirtschaftspolitik und Stadtentwicklungspolitik bis zur Frauenpolitik, Jugendpolitik, Gesundheitspolitik und Kulturpolitik.
Der vorliegende Dritte Zuwanderungsbericht soll die Öffentlichkeit zu einem Zeitpunkt, zu dem ein Zuwanderungsgesetz intensiv diskutiert wird und greifbar nahe ist, aktuell über die gesellschaftliche, soziale, kulturelle und berufliche Situation der Zuwanderinnen und Zuwanderer informieren und zugleich sensibilisieren.
Die Landesregierung sieht es als Ziel ihrer Integrationspolitik an, den Zugewanderten eine gleichberechtigte Teilhabe an allen Facetten unseres gesellschaftlichen Lebens zu sichern. Gerade auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist der ohne Zweifel nicht geringe Aufwand an finanziellen und personellen Ressourcen sowie an Toleranz eine Investition in die Zukunft unseres Landes. Hier sind die aufnehmende Gesellschaft wie die Zuwanderinnen und Zuwanderer gleichermaßen gefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und ihren jeweiligen Beitrag zum gemeinsamen Gelingen beizutragen. Denn unterbleibende Integration bewirkt, dass Potenziale nicht genutzt werden, soziale Folgelasten entstehen und neue gesellschaftliche Konflikte auftreten. Die Landesregierung lädt alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen ein, an der Zukunftsperspektive eines friedlichen und gedeihlichen Miteinanders zum Wohle aller mitzuwirken.
Birgit Fischer Ministerin für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen